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Allgemein
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Wo muss das Fahrzeug angemeldet werden?
50 ccm:
Das Fahrzeug muss bei der Versicherung angemeldet werden. Diese händigt dann dem Halter das Versicherungskennzeichen aus, welches an den Roller angeschraubt werden muss.

125 ccm:
Das Fahrzeug wird mittels der beiliegenden EG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet.

über 125 ccm:

Das Fahrzeug wird mittels der  EG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie dem Verzollungsnachweis/Unbedeklichkeitsbescheinigung bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet und es werden die songenannten Zulassungsbescheinigungen I und II ausgehändigt.

 

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