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Elektro Fahrzeuge
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Ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung wird in Deutschland Pedelec genannt, es werden jedoch auch die Ausdrücke E-Bike, Elektrorad oder Elektrovelo verwendet. Die Bezeichnung begrenzte Tretunterstützung bedeutet, dass der Elektromotor nur anspringt, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor unterstützt also nur das Treten. Diese Pedelecs unterliegen weder Helm-, noch Versicherungs- und Führerscheinpflicht. Die EU-Richtlinien limitieren die mittlere Leistung des Motors auf 250 W. Diese Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der StVO.
Das Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Fahrrad mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die erste Konstruktion dieser Art wurde 1994 von Yamaha auf den Markt gebracht. Der Elektromotor gibt seine Leistung zur Tretkraft hinzu. Ohne Treten (oder Kurbelbewegung) gibt der Motor keine Leistung ab. Ein Elektrorad oder E-Bike ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das auch ohne Treten angetrieben werden kann. Nur das Pedelec ist führerscheinfrei, wenn der Motor bei 25 km/h abschaltet.
Pedelecs gelten als Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h oder wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Eine Typenprüfung ist nicht erforderlich. Wird einer dieser Werte überschritten gilt die seit dem 9. November 2003 gültige EU-Richtlinie 2002/24/EC zur Typenprüfung für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt wird.
In außereuropäischen Ländern können andere Definitionen für ein Pedelec gelten.
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